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JU und CDU Frankenberg für Erhalt des fiftyfifty-Taxis in modifizierter Form

Kreistag soll seinen Beschluss revidieren

Junge Union (JU) und CDU Frankenberg sprechen sich gemeinsam für den Erhalt des fiftyfifty-Taxis in Waldeck-Frankenberg aus. Dazu solle der Kreistag seinen Beschluss über die Abschaffung des fiftyfifty-Taxis entsprechend revidieren

Das fiftyfifty-Taxi, so die beiden Vorsitzenden Thomas Müller und Rainer Hesse, habe sich in den vergangenen Jahren als ein wichtiges Instrument zum sicheren, nächtlichen Transport junger Menschen erwiesen. Die sinkenden Unfallzahlen der vergangenen Jahre würden dies belegen.

Natürlich sei auch ihnen bewusst, so Müller und Hesse weiter, dass der Landkreis seine Finanzen konsolidieren müsse. Daher schlage man nun eine Fortführung des fiftyfifty-Taxis in modifizierter Form vor.

Thomas Müller: „Wir wollen, dass junge Menschen auch weiterhin von dieser Unterstützung des Landkreises profitieren. Daher sollten zunächst die Nutzungsbedingungen ab dem 1. Januar 2011 dahingehend geändert werden, dass nur noch Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende, die allesamt ihren Erstwohnsitz in Waldeck-Frankenberg haben müssen, das fiftyfifty-Taxi nutzen können. Durch den damit verbundenen Wegfall der Altersfixierung bis 25 Jahre, würde die Zielgruppe zunächst auf den wesentlichen Kern reduziert und Einsparpotentiale genutzt. Es kann nämlich gleichzeitig nicht Aufgabe des Landkreises sein, Personen, die mitten im Berufsleben stehen, das Taxifahren zu finanzieren. Angehörige der oben genannten Gruppen hingegen, sind jedoch durchweg auf eine solche Unterstützung angewiesen.“

Gleichzeitig, so erläutert Rainer Hesse, müsse der Missbrauch des Modells schnellstmöglich eingedämmt werden. Hierzu müsse auch an die Taxiunternehmen appelliert werden, Ihrer Verantwortung stärker gerecht zu werden und die Nutzer des fiftyfifty-Taxis intensiver zu kontrollieren: „Ich könnte mir zum Beispiel eine Regelung vorstellen, wonach die Daten des fiftyfifty-nutzenden Fahrgastes nach Vorlage seines fiftyfifty-Ausweises durch den Taxifahrer in einer Liste hinterlegt und durch Unterschrift des Fahrgastes bestätigt werden. Das dürfte kaum zu viel verlangt sein.“

Letztlich, so Müller und Hesse abschließend, habe der Landkreis nunmehr die Chance, gerade etwas für die jungen Menschen zu tun, die nicht direkt nach Ende ihrer Schulzeit die Region verlassen. Der Kreistag müsse den Mut haben, seine Entscheidung im Sinne der Jugend zu überdenken.