Nicht betroffen waren und seien die nordwestlich des Standortes im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete, erklärte Fallenbüchel: "Dieser Beschluss war die Konsequenz des zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegten Geruchsgutachtens, denn in den genannten nördlichen Gebieten wären die Grenzwerte eindeutig überschritten worden. Das damalige Abstimmungsergebnis war im übrigen einstimmig."
In der Umsetzung dieser Entscheidung habe das Regierungspräsidium Kassel seinerzeit von Amts wegen die Fortschreibung des Regionalplanes eingeleitet, erläuterte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Björn Jäger: "Ein Antrag der Stadt Frankenberg, vertreten durch den Magistrat, war insofern nicht notwendig. Um der Planungshoheit der Stadt Frankenberg, die auch im Einklang mit dem regionalplanerischen Anliegen steht, vermehrt Flächen für die Gewinnung erneuerbarer Energien in Anspruch zu nehmen, Rechnung zu tragen, war dieses Vorgehen des Regierungspräsidiums konsequent."
Fallenbüchel und Jäger konstatierten abschließend: "Nun muss die nötige Planungssicherheit auf andere Weise geschaffen werden. Wir wollen Rechtssicherheit erreichen."